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Besteuerung Ihrer Zinseinkünfte

Steuerlicher Freistellungsauftrag

Seit dem 1. Januar 2011 ist die 11-stellige Steueridentifikationsnummer eine Pflichtangabe im steuerlichen Freistellungsauftrag. Die Steueridentifikationsnummer wird für alle Steuerpflichtigen durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Wir bitten Sie auf allen Freistellungsaufträgen die Identifikationsnummer anzugeben. Freistellungsaufträge mit fehlender Steueridentifikationsnummer können von der ICICI Bank UK PLC aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht bearbeitet werden.

 

Für den steuerlichen Freistellungsauftrag benötigt die ICICI Bank UK PLC folgende Informationen von Ihnen:

  • Angaben zur Person (ggf. zum Ehepartner)
  • Steueridentifikationsnummer (ggf. die des Ehepartners)
  • Familienstand
  • Höhe der Freistellung
  • Dauer der Freistellung
  • Unterschrift (ggf. die des Ehepartners)

Unvollständig ausgefüllte oder nicht unterschriebene Anträge können von der ICICI Bank UK PLC nicht bearbeitet werden.

Bitte versichern Sie sich auch, dass Sie das aktuelle Formular benutzen. Veraltete oder institutsfremde Formulare können von der ICICI Bank UK PLC ebenfalls nicht bearbeitet werden.

Die gesetzliche Höchstgrenze der Freistellung beträgt

  • 1.000 Euro für Einzelpersonen und
  • 2.000 Euro für gemeinschaftlich veranlagte Ehepaare.

Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Freistellungsbeträge die gesetzliche Höchstgrenze nicht überschreiten. Im Falle einer gemeinschaftlichen Veranlagung sind die Daten des Ehepartners zwingend erforderlich.

Der Freistellungsauftrag gilt für alle bei der ICICI Bank UK PLC geführten Konten.

 

Die steuerliche Freistellung tritt dann in Kraft, wenn die ICICI Bank UK PLC Ihren Freistellungsauftrag bearbeitet hat. Daher ist weder eine Vordatierung noch eine Rückdatierung möglich.

Wir bitten Sie, uns den Freistellungsauftrag mindestens fünf Arbeitstage vor Kapitalgutschrift zukommen zu lassen.

Ihre aktuelle steuerliche Freistellung können Sie jederzeit durch einen neuen Freistellungsauftrag ändern oder löschen.

Wenn Sie die Höhe Ihres aktuellen Freistellungsauftrages ändern möchten, muss der neue Auftrag einen Freistellungsbetrag aufweisen, der mindestens den im laufenden Steuerjahr bereits ausgeschöpften Freistellungsbetrag abdeckt.


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